Ausweg aus dem beruflich sozialen Abstieg

bieten schon frühzeitig die Berufsförderungswerke (BFW).
Spätestens bei einer Krankschreibung auf Grund weniger Sehens, muß der Kontakt aufgenommen werden. Zwischen den Krankenkassen und den Berufsförderungswerken bestehen Verträge, so daß Sie während der Krankschreibung eine für Sie kostenlose individuelle Beratung in einem BFW erhalten.

Hier wird auf Grund Ihrer beruflichen Tätigkeit und Ihres Sehvermögens der Hilfsumfang ermittelt und bei Bedarf Geräte aus einem Pool leihweise zur Verfügung gestellt.
Leihweise, denn bis der zuständige Kostenträger ermittelt und die Zustimmung der Bezahlung und die Auslieferung der benötigten Hilfsgeräte erfolgt, würde kostbare Zeit verloren gehen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den unten aufgeführten Adressen:

Berufsförderungswerk Düren gGmbH
Karl-Arnold-Str. 132-134
52349 Düren
Tel.:02421/59 80;
Fax:02421/59 81 90;
E-Mail: info@bfw-dueren.de

Berufsförderungswerk Halle gGmbH
Bugenhagenstraße 30
06110 Halle
Tel.: 0345/1 33 40;
Fax:0345/13 34 333;
E-Mail: info@bfw-halle.de

Berufsförderungswerk Würzburg gGmbH
Helen-Keller-Str. 5
97209 Veitshöchheim
Tel.: 0931/9 00 10;
Fax: 0931/9 00 11 05;
E-Mail: info@bfw-wuerzburg.de

zurück zu: Altag und Beruf
Ihre Anregungen und Ergänzungen

letzte Änderung am  04.12.2004
© 2002 - 2005 by Diana Droßel